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Häufig gestellte Fragen

Versicherung erklärt

Was ist eine Sterbegeldversicherung?

Mit einer Sterbegeldversicherung sorgen Sie dafür vor, dass in Ihrem Todesfall Ihren Hinterbliebenen schnell und unkompliziert ein Betrag zur Verfügung gestellt wird, der die Kosten einer würdevollen Beerdigung zum großen Teil decken sollte.

Somit werden Ihre Angehörigen neben der Trauer nicht noch zusätzlich mit Sorgen belastet, die die hohen Kosten einer Beerdigung oft mit sich bringen. Die Sterbegeldversicherung der Vorsorgekasse ist nicht zweckgebunden.

Warum ist es sinnvoll, jetzt eine Sterbegeldversicherung abzuschließen?

Die Krankenkassen haben seit 2004 die Zahlung eines Sterbegeldes eingestellt. Eine Beerdigung kann aber durchaus 10.000 Euro kosten.

Um neben der Trauer nicht auch eine plötzliche hohe finanzielle Belastung stemmen zu müssen, ist eine Sterbegeldversicherung sinnvoll.

Die günstigen Beiträge sind im Verhältnis zur Leistung attraktiv – und gerade ein früher Abschluss lohnt, denn so sind die monatlichen Beiträge geringer.

Warum soll ich eine Sterbegeldversicherung abschließen, auch wenn ich meinen Erben schon ausreichendes Vermögen hinterlasse?

Auch wenn Sie für Ihre Erben vorgesorgt haben, ist es sinnvoll zusätzlich eine Sterbegeldversicherung abzuschließen. Die Vorsorgekasse zahlt im Sterbefall schnell und unkompliziert die Versicherungsleistung an den Begünstigten aus.

Meist bekommen die Erben erst Zugriff auf das hinterlassene Vermögen nach Vorlage eines Erbscheins, dessen Ausstellung mitunter Wochen oder auch bei Erbstreitigkeiten Monate dauern kann.

Des Weiteren ist Nachlassvermögen in vielen Fällen langfristig angelegt (z. B. in Immobilien, Wertpapieren oder Sparbüchern), sodass auch dadurch ein schneller Zugriff auf Barmittel zur kurzfristigen Begleichung der Bestattungskosten nicht möglich ist. Im Gegensatz zum liquiden Vermögen ist im Pflegefall eine Sterbegeldversicherung vor dem Zugriff der Sozialbehörden gesetzlich geschützt. Somit können Sie sicher sein, dass Sie für eine würdevolle Beerdigung ausreichend finanziell vorgesorgt haben und Ihre Hinterbliebenen durch die Kosten einer Beerdigung nicht zusätzlich belastet werden.

Warum ist die Versicherung so günstig?

Bei der Vorsorgekasse fallen kaum Verwaltungskosten an, es existiert kein Außendienst und sie zahlt keine Provisionen. Der Vorstand leitet die Vorsorgekasse ehrenamtlich. Die Zinserträge aus über 50 Millionen Euro Anlagekapital und die Beitragsüberschüsse können alle drei Jahre in Form von Überschussbeteiligungen an die Mitglieder ausgeschüttet werden.

Gibt es bei Abschluss der Versicherung Gesundheitsfragen?

Nein, es gibt keine Gesundheitsfragen. Allerdings hat jedes Mitglied in der Beitrittserklärung zu versichern, dass es zur Zeit der Antragstellung nicht krank ist bzw. sich nicht in ärztlicher Behandlung befindet. Personen, die an einer das Leben offenbar gefährdenden Krankheit leiden oder deren Gesundheitszustand ein baldiges Ableben befürchten lässt, können nicht aufgenommen werden. Der Vorstand kann die Beibringung eines ärztlichen Zeugnisses über den Gesundheitszustand des Antragstellers verlangen.

Versicherung abschließen

Wer kann Mitglied werden?

Jeder Mitarbeiter im Commerzbank-Konzern und der ihr nahe stehenden Unternehmen kann für sich und seinen Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner bis zur Vollendung des 60. Lebensjahr sowie seine minderjährigen Kinder im Tarif 87 jeweils bis zu 7.500 Euro Versicherungssumme abschließen.

Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Eintrittsalter und bleibt bis zur tariflich festgelegten Beitragsfreistellung gleich.

Danach werden die Versicherungen beitragsfrei geführt und nehmen weiter an den Erhöhungen teil.

Je früher Sie oder Ihre Angehörigen der Kasse als Mitglied beitreten, desto geringer ist der monatliche Beitrag und desto günstiger wird Ihre Versicherung bei uns.

Wo finde ich die Versicherungsanträge?

Die Anträge für Mitarbeiter, Ehepartner und Kinder finden Sie unter „Mitglied werden", „Formulare" oder Sie klicken den gelben, rechteckigen Button „Mitglied werden" an, den Sie auf jeder Seite finden.

Antrag MitarbeitenderAntrag EhepartnerAntrag KindLastschriftmandat
Kann ich auch meine Kinder versichern?

Ja, Sie können minderjährige Kinder nach Vollendung des ersten Lebensjahres versichern. Bitte senden Sie uns hierfür den „Antrag für minderjähriges Kind" und eine Kopie der Geburtsurkunde zu.

Aufgrund des geringen Alters ist der Beitrag besonders günstig.

Antrag Kind
Kann ich meine minderjährigen Kinder sowie meinen Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner auch dann bei der Vorsorgekasse versichern, wenn ich selbst kein Mitglied bin?

Ja, auch minderjährige Kinder und Ehe- oder eingetragene Lebenspartner können bei uns zu den günstigen Konditionen versichert werden, auch wenn Sie als Commerzbank-Mitarbeiter nicht bei uns versichert sind.

Antrag EhepartnerAntrag Kind
Ich bin Mitglied und heirate. Kann auch mein neuer Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner Mitglied werden?

Ja, Sie können auch Ihren Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner, sofern er noch nicht das 60. Lebensjahr vollendet hat, bei uns versichern lassen.

Bitte senden Sie uns hierfür den „Antrag für Ehepartner" und eine Kopie der Heirats- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde zu. Denken Sie bitte daran, Ihre Begünstigung zu aktualisieren, etwa bei Heirat, Scheidung, bei Tod des Begünstigten oder anderen Veränderungen in Ihrem Leben.

Antrag EhepartnerErklärung des Versicherten zum BezugsrechtMerkblatt zum Bezugsrecht

Beiträge

Auf welche Weise kann ich meine Beiträge bezahlen?

Wir empfehlen ihnen, die Beiträge per Lastschrift einziehen zu lassen, um sich zukünftig nicht weiter um die Zahlungen kümmern zu müssen (z. B. Umstellung Beitragsfreiheit).

Überweisungen durch Sie sind möglich.

Lastschriftmandat
In welchem Rhythmus kann ich meine Beiträge bezahlen?

Die Beiträge können jährlich (zum 01.01. des Jahres), quartalsweise (01.01., 01.03., 01.06. und 01.09.) oder monatlich im Voraus bezahlt werden.

Wie lange zahle ich Beiträge für die Sterbeversicherung?

Im Tarif 87 (Neuabschlüsse ab 01.01.2022) und Tarif 77 (Neuabschlüsse von 01.01.2008 bis 20.12.2012) ist die Versicherung ab Vollendung des 67. Lebensjahr beitragsfrei.

Für ältere Tarife gilt die Vollendung des 65. Lebensjahr.

Wie kann ich meine neue Bankverbindung mitteilen?

Um uns Ihre neue Bankverbindung mitzuteilen, nutzen Sie bitte das Formular Lastschriftmandat.

Lastschriftmandat

Leistungsübersicht und Korrespondenz

Wie oft erhalte ich eine Leistungsübersicht über meine Versicherung?

Die Vorsorgekasse errechnet im Rhythmus von drei Jahren die Überschussbeteiligungen der Mitglieder. Nach abgeschlossener Berechnung und Zuordnung erfolgt der Versand der angepassten Leistungsübersichten. Sie können sich auch jederzeit zwischendurch eine Leistungsübersicht bei uns abfordern.

Kann ich meine Post von der Vorsorgekasse auch per E-Mail erhalten?

Ja, wenn ich eine E-Mail-Vereinbarung unterschrieben habe, erhalte ich die Post der Vorsorgekasse per E-Mail. Es besteht die Möglichkeit die gesamte elektronisch zulässige Kommunikation seitens der Vorsorgekasse zuzulassen oder die Vereinbarung auf die Ankündigung der jährlichen Mitgliedsversammlung zu begrenzen.

Veränderungen während der Laufzeit

Warum muss ich die Änderung meiner persönlichen Daten zusätzlich bei der Vorsorgekasse angeben, obwohl ich die Daten bereits der Commerzbank AG mitgeteilt haben?

Die Vorsorgekasse ist ein eigenständiges Versicherungsunternehmen in der Rechtsform eines eingetragenen Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit.

Die Commerzbank AG darf daher aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Informationen/Daten ihrer Mitarbeiter oder Kunden an uns, die Vorsorgekasse der Commerzbank V.a.G., weiterleiten.

Auch wir geben keine Daten unserer Versicherten an die Commerzbank AG weiter.

Adressänderung
Wie kann ich meinen Begünstigten ändern?

Bitte informieren Sie uns, wenn Sie Ihren Begünstigten ändern möchten. Bitte übersenden Sie uns die "Erklärung des Versicherten zum Bezugsrecht". Dies stellt sicher, dass Ihr Wunsch auch erfüllt wird. Wichtige Hinweise dazu finden Sie in unserem „Merkblatt zum Bezugsrecht". Denken Sie bitte daran, Ihre Begünstigung zu aktualisieren, etwa bei Heirat, Scheidung, bei Tod des Begünstigten oder anderen Veränderungen in Ihrem Leben.

Merkblatt zum BezugsrechtErklärung des Versicherten zum Bezugsrecht
Was muss ich im Falle einer Scheidung für meinen mitversicherten Partner beachten?

Bitte informieren Sie uns schriftlich, ab wann Sie für Ihren Ehe- oder Lebenspartner oder Ihre Kinder nicht mehr mitbezahlen möchten (bitte nur zukünftige Daten wählen).

Dann informieren wir Ihren Ehe- oder Lebenspartner oder Ihre Kinder über die geänderte Zahlungsweise und veranlassen, dass Sie nur noch Ihren eigenen Beitrag bezahlen.

Was passiert, wenn ich das Unternehmen verlasse?

Ihre Mitgliedschaft bleibt zu unveränderten Bedingungen erhalten, also mit demselben monatlichen Beitrag.

Sterbefall

Welche Unterlagen muss der Begünstigte im Sterbefall einreichen, um die Leistung ausgezahlt zu bekommen?

Wir benötigen eine Original-Sterbeurkunde sowie das Mitgliedsbuch oder den Mitgliedsausweis. Zusätzlich muss uns der Begünstigte noch einen schriftlichen Auftrag erteilen, wohin wir die Versicherungsleistung überweisen sollen.

Dann steht einer schnellen Auszahlung nichts im Wege.

Verlusterklärung nach Sterbefall

Kündigung

Ist meine Versicherung kündbar?

Die Versicherung ist jederzeit zum Monatsende kündbar. Es entstehen daraus allerdings finanzielle Nachteile. Wir benötigen hierzu eine orginal unterschriebene Kündigungserklärung inkl. Bankverbindung und das Mitgliedsbuch oder den Mitgliedsausweis.