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TT.MM.JJJJ
01.
Der Versicherungsbeginn ist immer der 1. eines Monats.

Ein angefangenes Lebensjahr wird voll gerechnet, wenn von dem Lebensjahr bei Versicherungsbeginn bereits mehr als 6 Monate zurückgelegt sind.

Der Antrag kann frühestens zum 1. des nächsten Monats gestellt werden (nicht rückwirkend).


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