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Vorsorgekasse der Commerzbank V.a.G.

Koppenstraße 93
10243 Berlin

030 26 53 27 55

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Fragen und Antworten

Ich bin Mitglied und heirate. Kann auch mein neuer Ehepartner Mitglied werden?
Kann ich auch meine Kinder versichern?
Kann ich meine minderjährigen Kinder sowie meinen Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner auch dann bei der Vorsorgekasse versichern, wenn ich selbst kein Mitglied bin?
Warum ist die Versicherung so günstig?
Warum ist es sinnvoll, jetzt eine Sterbegeldversicherung abzuschließen?
Warum muss ich die Änderung meiner persönlichen Daten zusätzlich bei der Vorsorgekasse angeben, obwohl ich die Daten bereits der Commerzbank AG mitgeteilt haben?
Warum soll ich eine Sterbegeldversicherung abschließen, auch wenn ich meinen Erben schon ausreichendes Vermögen hinterlasse?
Was ist eine Sterbegeldversicherung?
Was muss ich im Falle einer Scheidung für meinen mitversicherten Partner beachten?
Was passiert, wenn ich das Unternehmen verlasse?
Welche Unterlagen muss der Begünstigte im Sterbefall einreichen, um die Leistung ausgezahlt zu bekommen?
Wer kann Mitglied werden?
Wie kann ich meinen Begünstigten ändern?
Wo finde ich die Versicherungsanträge?

Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung der Vorsorgekasse der Commerzbank V.a.G.

Der Vorstand der Vorsorgekasse der Commerzbank V.a.G. lädt hiermit alle Mitglieder der Vorsorgekasse der Commerzbank V.a.G., die am 24. Juni 2026 volljährig sind, zur ordentlichen Mitgliederversammlung ein:

Datum: Mittwoch, den 24. Juni 2026
Uhrzeit: 15:00 Uhr
Ort: Gebäude der Commerzbank AG, Easton House, Koppenstr. 93, 10243 Berlin (1.OG)

Mitglieder die nicht persönlich teilnehmen können, haben die Möglichkeit, sich bei der Stimmabgabe gem. § 18, Ziffer 4 der Satzung durch eine Einzelvollmacht vertreten zu lassen. Die ausgedruckte und unterschriebene Einzelvollmacht muss dem Vorstand im Original spätestens bis zum 16. Juni 2026 zugegangen sein. Die Stimmrechtsvollmacht finden Sie zum Ausdrucken im nebenstehenden Kasten: PDF-Downloads.

Tagesordnung:

  1. Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2025
  2. Bericht des Abschlussprüfers
  3. Vorlage und Feststellung der Bilanz zum 31.12.2025 nebst Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2025
  4. Entlastung des Vorstandes
  5. Satzungsänderung
  6. Nachwahl der Ersatzvorstandsmitglieder
  7. Verschiedenes

Anträge gemäß § 18 Ziffer 2 der Satzung sind spätestens bis zum 10. Juni 2026 beim Vorstand einzureichen.

Der Vorstand